Gesetze
Gesetze
WRG 1959 | Wasserrechtsgesetz – Fassung vom 12. Mai 2020 |
GVBG 1976 | NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG 2420-58) |
Satzungen 22.10.2002 | Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder. Das Original liegt im Büro der Kläranlage auf. Bescheid WA1-V-1.425/71-02 |
DSGVO | EU-Datenschutz-Grundverordnung nach Art 30 Abs.1 [für Verantwortliche der Personalabteilung / Buchhaltung – Gültig ab Unterzeichnung Mitarbeiter.] |
Aufsicht
Behörde | Abteilung F1-BU-RV | Gebarungsprüfung | Prüfungsumfang Rechnungsabschlüsse – Gebarungsübersicht, Kassenbestände Bankkonditionen [Zeichnungsberechtigung, Anordnungsbefugnis] Gebarungseinschau Darlehensverrechnung Beiträge der Mitgliedsgemeinden Sonstige Verbandsangelegenheiten |
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Wasser / WA 1 Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt Landhausplatz 1 3109 St. Pölten |
Kontrollbehörde | Prüfungsumfang laufende Untersuchungen [Trinkwassergutachten, Klärschlammuntersuchung] Rechnungsabschluss Voranschlag Protokolle der Sitzungen [Vorstand, Mitgliederversammlung] Protokolle der Prüfungen [interne Kassaprüfung, Gebarungsprüfung] |
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Organe | Obmann I Obmann-Stellvertreter I Vorstand I Kassaprüfer I Schlichtungsstelle | Amtsdauer: 5 Jahre | Neuwahl nach Amtszeit oder gemeindeinterner Änderung: Obmann I Obmann-Stellvertreter I Kassaprüfer I Schlichtungsstelle * Details unter: Chronik |
Interne Aufsicht | Kassenprüfer [mind. 2 Prüfer Anwesenheitspflicht] Vorstand [mind. 3 Mitglieder Anwesenheitspflicht] Verband [mind. 8 Mitglieder Anwesenheitspflicht] |
mindestens 2 Sitzungen pro Kalenderjahr | Unterjährig finden mind. je 2 interne Kassaprüfungen, Vorstandsitzungen und Mitgliederversammlungen statt. Dabei werden mitunter der Rechnungsabschluss, der Voranschlag für das kommende Jahr, Neuanschaffungen, Sanierungsmaßnahmen, … besprochen und beschlossen. |
Beschlüsse | Sitzung [gültig wenn 1/2 der Mitglieder anwesend] | laufende Sitzungen | Stimmrecht aller Mitglieder ist GLEICHWERTIG! Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Obmanns ausschlaggebend. Bekanntgabe Ergebnis an: Wasserrechtsbehörde, Mitgliedsgemeinden |
Sonderregelung
Corona-Pandemie | Sonderregelung – Anlehnung an Regierungsbeschluss | März 2020 – 2022 | Interne Regelung zum Schutz der Risikogruppe und der Aufrechterhaltung des Betriebes. (lfd. Anpassung an aktuelle Lage der Pandemie-Gesetze) |
Schlüsselarbeitskraft | Pandemie-Richtlinie / Nachweispflicht während der Ausgangssperre | März – Mai 2020 | Bestätigung des Arbeitgebers für Arbeitskräfte kritischer Infrastruktur bzw. in der Daseinsvorsorge. Dieses Dokument wird bei Bedarf im Original den Prüfungsorganen vorgewiesen. [Kopie Dienstnehmer, Original im Büro] |
Interne Regelungen
Gedeckte Ausgaben | Gedeckte Ausgaben | ||
Dienstvereinbarung | Gilt für alle Bediensteten des Abwasserverbandes Pielachtal | 01. Jänner 2018 | Dokument Personalangelegenheiten – liegt im Büro der Kläranlage auf. |
Dienstvertrag | Arbeitsvertrag | Eintrittsdatum DN | Das Original liegt im Büro der Kläranlage auf. |
Dienstanweisung | Rechte und Pflichten der einzelnen Dienstnehmer | Eintrittsdatum DN | Vertrag wird dem Dienstnehmer bei Eintritt ausgehändigt. |
Rechnungsabschluss | Ende April | Fertigstellung bis spätestens Ende April. Beschluss in der dafür anberaumten Mitgliederversammlung. Protokoll + Kopie Rechnungsabschluss an WA1 senden. |
Daten
Geschäftsjahr | Kalenderjahr | Das Geschäftsjahr ist dem Kalenderjahr gleichgestellt. |
Betriebszeiten | lt. Dienstvereinbarung | Montag bis Donnerstag: 7 bis 16 Uhr, Freitag: 7 bis 13 Uhr |
Betriebskosten | jährlich | Der Anteil der Betriebskosten wird jährlich neu ermittelt. |
Verwaltungskosten | alle 5 Jahre | Der Anteil der Verwaltungskosten wird alle 5 Jahre neu ermittelt. |