Gesetze

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WRG 1959 Wasserrechtsgesetz – Fassung vom 12. Mai 2020
GVBG 1976 NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG 2420-58)
Satzungen 22.10.2002 Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder. Das Original liegt im Büro der Kläranlage auf. Bescheid WA1-V-1.425/71-02
DSGVO EU-Datenschutz-Grundverordnung nach Art 30 Abs.1 [für Verantwortliche der Personalabteilung / Buchhaltung – Gültig ab Unterzeichnung Mitarbeiter.]

 

Aufsicht

Behörde       Abteilung F1-BU-RV Gebarungsprüfung Prüfungsumfang
Rechnungsabschlüsse – Gebarungsübersicht, Kassenbestände
Bankkonditionen [Zeichnungsberechtigung, Anordnungsbefugnis]
Gebarungseinschau
Darlehensverrechnung
Beiträge der Mitgliedsgemeinden
Sonstige Verbandsangelegenheiten
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Gruppe Wasser / WA 1
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Kontrollbehörde Prüfungsumfang
laufende Untersuchungen [Trinkwassergutachten, Klärschlammuntersuchung]
Rechnungsabschluss
Voranschlag
Protokolle der Sitzungen [Vorstand, Mitgliederversammlung]
Protokolle der Prüfungen [interne Kassaprüfung, Gebarungsprüfung]
Organe Obmann I Obmann-Stellvertreter I Vorstand I Kassaprüfer I Schlichtungsstelle Amtsdauer: 5 Jahre Neuwahl nach Amtszeit oder gemeindeinterner Änderung:
Obmann I Obmann-Stellvertreter I Kassaprüfer I Schlichtungsstelle
* Details unter: Chronik
Interne Aufsicht Kassenprüfer [mind. 2 Prüfer Anwesenheitspflicht]
Vorstand [mind. 3 Mitglieder Anwesenheitspflicht]
Verband [mind. 8 Mitglieder Anwesenheitspflicht]
mindestens 2 Sitzungen pro Kalenderjahr Unterjährig finden mind. je 2 interne Kassaprüfungen, Vorstandsitzungen und Mitgliederversammlungen statt. Dabei werden mitunter der Rechnungsabschluss, der Voranschlag für das kommende Jahr, Neuanschaffungen, Sanierungsmaßnahmen, … besprochen und beschlossen.
Beschlüsse Sitzung [gültig wenn 1/2 der Mitglieder anwesend] laufende Sitzungen Stimmrecht aller Mitglieder ist GLEICHWERTIG! Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Obmanns ausschlaggebend.
Bekanntgabe Ergebnis an: Wasserrechtsbehörde, Mitgliedsgemeinden

 

Sonderregelung

Corona-Pandemie Sonderregelung – Anlehnung an Regierungsbeschluss März 2020 – 2022 Interne Regelung zum Schutz der Risikogruppe und der Aufrechterhaltung des Betriebes. (lfd. Anpassung an aktuelle Lage der Pandemie-Gesetze)
Schlüsselarbeitskraft Pandemie-Richtlinie / Nachweispflicht während der Ausgangssperre März – Mai 2020 Bestätigung des Arbeitgebers für Arbeitskräfte kritischer Infrastruktur bzw. in der Daseinsvorsorge. Dieses Dokument wird bei Bedarf im Original den Prüfungsorganen vorgewiesen.
[Kopie Dienstnehmer, Original im Büro]

 

Interne Regelungen

Gedeckte Ausgaben Gedeckte Ausgaben
Dienstvereinbarung Gilt für alle Bediensteten des Abwasserverbandes Pielachtal 01. Jänner 2018 Dokument Personalangelegenheiten – liegt im Büro der Kläranlage auf.
Dienstvertrag Arbeitsvertrag Eintrittsdatum DN Das Original liegt im Büro der Kläranlage auf.
Dienstanweisung Rechte und Pflichten der einzelnen Dienstnehmer Eintrittsdatum DN Vertrag wird dem Dienstnehmer bei Eintritt ausgehändigt.
Rechnungsabschluss  Ende April Fertigstellung bis spätestens Ende April.
Beschluss in der dafür anberaumten Mitgliederversammlung.
Protokoll + Kopie Rechnungsabschluss an WA1 senden.

 

Daten

Geschäftsjahr Kalenderjahr Das Geschäftsjahr ist dem Kalenderjahr gleichgestellt.
Betriebszeiten lt. Dienstvereinbarung Montag bis Donnerstag: 7 bis 16 Uhr, Freitag: 7 bis 13 Uhr
Betriebskosten jährlich Der Anteil der Betriebskosten wird jährlich neu ermittelt.
Verwaltungskosten alle 5 Jahre Der Anteil der Verwaltungskosten wird alle 5 Jahre neu ermittelt.